Leistungen
Pädiatrie in der Ergotherapie
Von dem Kinderarzt wurde Ergotherapie für Ihr Kind verschrieben?
Oder in die Erzieher*in / Klassenlehrer*in denkt, dass Ergotherapie Ihrem Kind helfen könnte?
Vielleicht fragen Sie sich ebenso, wie viele andere Eltern, gefragt:
“Ergotherapie? Was ist das? Wobei kann Ergotherapie meinem Kind helfen?”
Eine schnelle Erklärung
Ergotherapeuten helfen Ihrem Kind , die täglichen Aktivitäten und Anforderungen im Alltag gerecht zu werden.
Das heißt:
Jedes Kind und jede Familie hat einen anderen Alltag.
Für einen Säugling, ein Kleinkind im Kindergartenalter, ein Schulkind oder einen Jugendlichen können verschiedene Themen im Alltag auftreten, welche differenziert und mit verschiedensten therapeutischen Angeboten in der Ergotherapie aufgegriffen werden.
Häufige Fragen
Die Länge einer Einheit unterscheidet sich nach der angegebener Leistung auf der Verordnung.
- Sensomotorisch-perzeptiv (SPB) – 45 Minuten
- Psychisch-funktionell (PSB) – 60 Minuten
- Motorisch-funktionell (MFB) – 30 Minuten
Zuzahlung:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von eine Zuzahlungsgebühr befreit.
Wie erhalte ich eine ergotherapeutische Verordnung?
- in Deutschland erhalten Sie Heilmittelverordnungen für Ihr Kind von dem zuständigen Kinderarzt.
- für eine Erstverordnung müssen Sie mit Ihrem Kind die Sprechstunde Ihres Kinderarztes besuchen.
- Der Arzt entscheidet, ob eine ergotherapeutische Behandlung durchgeführt werden soll. Ebenso die Dauer, Frequenz und Art der Behandlung.